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  • AutorenbildClaudia-B. Volz

Was tun gegen böswillige #Negativbewertungen?


Das Web 2.0 ist an sich eine tolle Sache: Internet-Nutzer teilen ihre Erfahrungen und ihr Wissen mit anderen Internet-Nutzern. Die Kehrseite der Medaille: Das Mitmach-Web ruft auch jene Widerlinge auf den Plan, die in böser Absicht auf öffentlichen Plattformen ihren Frust loswerden, jemanden bloßstellen oder – meist anonym – Firmen oder Personen mit Worten verletzen möchten. Wichtig zu wissen: Gegen diese Form des Machtmissbrauchs kann – und soll (!) man sich wehren.


Es ist allgemein bekannt, dass das frustratorische Problem negativer Beurteilungen im Internet zunimmt. Und jetzt hat’s auch mich erwischt. Die Story mutet grotesk an, weil sie sehr an ein wütendes Kleinkind vor dem Süßigkeitenregal erinnert, das den ersehnten Lolli nicht bekommt. Nur leider steht in meinem Fall dem Kleinkind ein Erwachsener und dem Lolli ein Steuerberatungsmandat gegenüber.


Die Ausgangslage in Kürze:

Ein Deutscher mit Wohnsitz im Ausland beauftragte uns mit der Betreuung von zwei seiner Unternehmen in Deutschland. Nach einer kurzen Bearbeitungszeit stellten wir schwerwiegende Diskrepanzen fest, die auch vom Grundsatz her unseren Werten widersprechen. Zudem entwickelte sich die Zusammenarbeit zunehmend schwierig, so dass wir das Mandat schließlich niedergelegt haben. Dieser Schritt und die Konsequenz, mit der wir darauf beharrten, erboste den Betreffenden derart, dass er zu miesen Mitteln griff. Über Drittpersonen bzw. unter einem Fake-Namen platzierte er schlechte Bewertungen auf Google. Obwohl Google die Rezension schnell löschte, verstrich dennoch jene Zeit, die es erfordert, eben diese Löschung zu beantragen. Auch auf die ihm in Aussicht gestellte Endabrechnung reagierte der fragwürdige «Geschäftsmann» mit üblen Drohungen und der Ankündigung, weitere Negativ-Beurteilungen streuen zu wollen. Die hämische Haltung, sich im Ausland ausserhalb des hiesigen Rechts zu wähnen, scheint für Kleingeistige damit einherzugehen, auch gleich die simpelsten Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders über Bord zu werfen.


Imageschaden belastet langfristig

Viele Unternehmen wissen nicht einmal, dass sie beispielsweise mit einem Eintrag in Google Maps die Türen für Bewertungen öffnen. Zum Glück habe ich die unzutreffenden, negativen Rezensionen schnell bemerkt und löschen lassen. Google und andere Plattformen haben Richtlinien für Bewertungen und Kommentare erlassen, um Übeltäter von ungerechtfertigten und geschäftsschädigenden Machenschaften abzuhalten. Aber wie man weiß, kann ein Imageschaden schnell entstehen und sehr lange nachwirken.


Mein Tipp: Sich wehren lohnt sich!

Fakt ist: Persönlichkeits- oder ehrverletzende Bewertungen oder die Androhung von negativen Bewertungen sind strafbar und verfolgbar … auch über die deutschen Grenzen hinaus. Nach meiner Erfahrung rate ich allen, sich in ähnlichen Fällen unmittelbar und mit allen verfügbaren Möglichkeiten zur Wehr zu setzen. Noch besser hätte ich auf mein erstes Bauchgefühl gehört und mich gar nicht erst auf dieses zweifelhafte Mandat eingelassen. Aber wie sagt man noch so schön: „Hinterher ist man immer klüger!“


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