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Ersetzendes Scannen – Ihr nächster Schritt zum papierlosen Büro!

Wir bieten Ihnen eine Verschlankung der Ablage unter Einhaltung aller erforderlichen gesetzlichen

Aufbewahrungspflichten. So sparen Sie bares Geld, da Archivflächen und Prozesskosten reduziert werden.


Voraussetzung für das „ersetzende Scannen“ im Unternehmen ist eine individuelle Verfahrensdokumentation. Hierbei werden gemeinsam die definierten Arbeits- und Scanprozesse festgehalten. Wir unterstützen Sie dabei mit unseren Erfahrungen. Simulationsstudien haben gezeigt, dass Finanz- und Zivilgerichte gescannten Belegen unter Beachtung der relevanten Ordnungmäßigkeitsanforderungen grundsätzlich denselben Stellenwert einräumen, wie dem papierhaften Original. Hierzu nutzen wir als Grundlage für Sie die von der Bundessteuerberater-kammer und dem Deutschen Steuerberaterverband herausgebrachte  Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen. Diese sorgt für eine strukturierte Vorgehensweise inkl. Dokumentation und hilft bei der Einführung des ersetzenden Scannens.  

Ihre Vorteile:

 

  • Einsparung von Archivflächen, Ordnern und Registern

  • Schnelleres Suchen und Finden von Dokumenten durch strukturierte Abläufe und Verfahren

  • Jederzeitiger Zugriff Online auf Ihre Belege

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