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Online-Gebührenrechner

Was ist der Unterschied zwischen einer Steuerberatung und einem Bumerang?

Ein Bumerang kommt nur zurück, wenn Sie richtig arbeiten.

Das Beratungshonorar kommt mehrfach zurück und Sie lassen arbeiten.

Sie haben den Erfolg - wir die Arbeit! ... Nur beauftragen müssen Sie uns selbst.

WIR WERDEN OFT GEFRAGT: " Was kostet das bei Ihnen? "

 

Keine Überraschungen beim Honorar

Eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandant ist die Transparenz der Gebühren. Professionelle Steuerberatung muss sich unterm Strich für Sie auszahlen.

Deshalb garantieren wir Ihnen faire Preise, die sich für Sie lohnen.

Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland sind hinsichtlich ihrer Gebühren und Auslagen an das Steuerbe-ratergesetz (StBG), die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und die Berufsordnung der Steuerberater(BOStB) gebunden.

Die darin enthaltenen Regelungen vermitteln aufgrund der Komplexität der Gebührentatbestände dem steuerlichen Laien nicht

sofort einen konkreten Überblick über das vollständige Honorar der gewünschten Leistungen.

Sie möchten wissen was unsere Leistungen kosten? Sie haben hier die Möglichkeit einfach und schnell ein Angebot für unsere Leistungen zu erhalten. Die Preise für unsere Gebühren können Siedann im Anschluss völlig unverbindlich und kostenlos kalkulieren.

Nutzen Sie daher einfach die von uns entwickelten Gebührenrechner und Sie fordern Sie einfach und schnell Ihr Angebot für unsere Leistungen an.

Bitte beachten Sie, dass wir als Angebotsmaßstab zur besseren Handhabung einfache und durchschnittliche Fälle hinterlegt haben,

so dass deshalb nicht jede zur abschließenden Beurteilung notwendige Information abgefragt wird. Sofern der Vorgang sehr komplex und zeitaufwendig ist, z. B. bei Auslandssachverhalten, kann in Einzelfällen eine höhere Vergütung anfallen. Die Preise für die Finanzbuchhaltung gelten ferner nur, wenn die Bankkontoumsätze und das Kassenbuch elektronisch zur Verfügung gestellt werden

(z. B. mittels DATEV Unternehmen Online, csv-Dateien oder Abruf der Daten bei Ihrem Kreditinstitut) und die Belege nach unserer Vorgabe entsprechend sortiert eingereicht werden.

Selbstverständlich besprechen wir das mit Ihnen im Vorfeld und unterstützen Sie bei den dafür notwendigen Vorbereitungen!

Weitere Informationen erhalten Sie

"by click" auf den jeweiligen Button.

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