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Erstberatung

Die Leistungen unserer Steuerkanzlei sind dank modernster Software und Kommunikationstechnik

nicht nur in Bad Zwischenahn, sondern in ganz Deutschland und über die Grenzen hinaus verfügbar.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern ist A und O unseres Handelns.

Wir sind ein seit Jahren eingespieltes Team. Als Kanzleiinhaberin verfüge ich über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im Steuerrecht. Austausch und Verknüpfung aktuellen Fachwissens sowie laufende Fortbildungsmaßnahmen sind für mein Team und mich selbstverständlich. Folglich genießen Sie bei uns Vielseitigkeit, individuelle Betreuung und Spezialitäten, die Ihnen nicht jede Steuerkanzlei bieten kann. Nutzen Sie diese Vorteile und testen Sie uns.

 

Unser Dienstleistungsangebot richtet sich sowohl an Existenzgründer, wie auch an junge oder etablierte Unternehmen. Wir bieten alle Leistungen, die Sie von einer engagierten Steuerkanzlei erwarten können. Darüber hinaus verfügen wir auf einigen Gebieten über Spezialwissen und besondere Erfahrungen. Zu unseren Spezialitäten zählen unter anderen Freiberufler, Künstler und Immobilien.

 

Wir lassen die Katze aus dem Sack!

Sie möchten einen Steuerberater und seine Beratungsqualitäten kennen lernen "bevor" Sie ihn dauerhaft engagieren?

Dann sind Sie hier genau richtig. Die Steuerkanzlei Volz bietet Ihnen eine Erstberatung zu überschaubaren Konditionen.

Danach entscheiden Sie, ob es weiter geht oder nicht.

BEDINGUNG ERSTBERATUNG

Die Tragweite einer Steuerberatung und berufsrechtliche Vorschriften sorgen dafür, dass es nicht ganz ohne Formalitäten geht. Diese sind aber weder kompliziert noch geheimnisvoll und unmittelbar vor der Erstberatung schnell erledigt. Konkret besteht die Formalität aus dem Formular Erstberatung [PDF]. Das Formular klärt über die Konditionen auf und erfasst Ihre Kontaktangaben. Die Konditionen für die Erstberatung sind gesetzlich geregelt und unterliegen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Demnach wird die Erstberatung, welche maximal 60 Minuten dauert, gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 StBVV mit mindestens 50,00 € und maximal 190,00 € (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) berechnet. Auf § 4 StBVV wird ausdrücklich verwiesen!

Sollten Sie uns im Anschluss an die Erstberatung einen Auftrag erteilen, so wird die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Auftragsrechnungen in voller Höhe angerechnet. Voraussetzung für die Erstberatung ist eine a-conto-Vorauszahlung in Höhe von 59,50 € (50,00 € + 19% MwSt.).

Sollte der Erstberatungstermin nicht innerhalb von 3 Monaten ab Zahlungs-eingang wahrgenommen werden können, verfällt der Anspruch darauf.

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